HWS-Syndrom nach Unfall – Vom Schleudertrauma und seinen Folgen

rbw. Der Blechschaden hielt sich in Grenzen, doch die körperlichen Beschwerden waren über Wochen und Monate spürbar. – Auch bei einer Frontalkollision mit geringer Geschwindigkeit ist ein Schleudertrauma nicht auszuschließen. Das hat der Bundesgerichtshofes in Karlsruhe in einem Urteil entschieden.

Nach Ansicht der Bundesrichter gibt es trotz eines eher kleineren und vom Sachschaden eher harmloseren Unfalls nicht auch ein “Harmlosigkeitsgrenze” für den möglichen Personenschaden (VI ZR 274/07). In anhängigen Verfahren müssten Richter aber stets neu und von Fall zu Fall entscheiden, ob der Unfall eine Verletzung der Halswirbelsäule HWS ausgelöst haben könnte.

Im strittigen Fall hatte eine Autofahrerin beim Einbiegen in eine Straße die linke Seite eines entgegen kommenden Fahrzeugs erfasst und gestreift. Dessen Insassin, eine Polizeibeamtin, wurde kurz danach wegen Nacken- und Kopfschmerzen mehrere Wochen krankgeschrieben. Ihr Dienstherr und Arbeitgeber verlangte von der Unfallverursacherin die entstandenen Kosten zurück. Das Landgericht Bautzen gab der Klage statt.

Daraufhin ging die Autofahrerin in Revision und verlangte ein unfall-analytisches Gutachten, denn aus ihrer Sicht war der Nachweis nicht erbracht, dass die Beschwerden der Beamtin mit dem Unfall direkt in Zusammenhang stünden. Der Bundesgerichtshof lehnte dies jedoch ab und bestätigte das Urteil der Vorinstanz.

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