Kfz-Versicherung: Stichtag und Sonderkündigungsrecht
Wer die Autoversicherung wechseln möchte, sollte sich sputen und die Zeit für einen Kfz-Versicherungsvergleich nutzen. Der Stichtag für die Kündigung ist normalerweise der 30. November. Da dieser Termin in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, verschiebt sich die Kündigungsfrist. Jetzt zählt der 2. Dezember. Entscheidend ist dabei der Tag, an dem die Kündigung der Kfz-Versicherung bei der Assekuranz eingeht.
Kfz-Versicherung kündigen
Bevor man die bestehende Police kündigt – weil sie zu teuer oder der Leistungskatalog eher schwach ist –, sollte man mit einem Kfz-Versicherungsvergleich nach Ersatz suchen. Dabei spielt der Beitrag zwar eine nicht unerhebliche Rolle. Doch auch die Leistung und den Service gilt es bei einem Vergleich zu berücksichtigen. Schließlich möchte man sich nicht verschlechtern.