Nachbesserung: Was tun, wenn‘s mehrfach fehlschlägt?
Bei ‘ner elektrischen Zahnbürste oder einer Zitrus-Presse ist alles kein Problem. Da wird keiner ‘ne Reparatur als Nachbesserung vorschlagen. Also Geld zurück oder Neu-Lieferung. Und das alles während der Gewährleistung von zwei Jahren, wenn nicht doch noch ‘ne längere Garantie besteht…
Doch ein klagender Fahrzeugkäufer muss darlegen und beweisen, wenn ein Mangel trotz mehrerer Nachbesserungsversuche nicht zum Erfolg führte. Dieser Beweislast genügt er nun schon damit, dass er nachweist, der Mangel besteht ofenkundig weiter.
Im strittigen Fall vor dem OLG Bamberg im Mai 2018 lag vor: der Kläger hatte im November 2016 bei der Beklagten einen Gebrauchtwagen für 5.300 Euro erworben, der am selben Tag übergeben wurde (AZ: 3 U 54/18).
Schon im Frühjahr 2017 gab es Funktionsmängel beim Öffnen und Schließen des Verdecks worauf der später Beklagte den angezeigten Mangel untersuchte, und dies gleich dreimal: im April, Mai und Juli 2017. Jedes Mal wurden angeblich die Funktionen des Öffnungs- und Schließ-Mechanismus am Verdeck repariert…